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Arbeitssicherhit - Gefahrengut - Diestleistung

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Gabelstapler und Lagersicherheit Diese Seite bei Facebook teilen
Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten

Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Arbeitsmittel. Leitern und Tritte müssen wiederkehrend in regelmäßigen Abständen von einer fachkundigen Person geprüft werden.
(DGUV Information 208-016, DGUV Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung, DIN EN 131 und DIN EN 14183)

Inhalte:
  • Rechtsgrundlagen für Befähigte Personen
  • Aufgaben, Bedeutung und Stellung der Befähigten Person
  • Normen und Vorschriften
  • Gefährdungsschwerpunkte beim Einsatz von Leitern
  • Sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern
  • Prüfung und Reparatur von Leitern
  • Praxisbezogene Ausbildung
Dauer: 1 Tag
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